Am 12.02.2024 haben wir in einer Stellungnahme den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dargelegt, warum der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2023 zur Tötung der Stadttauben aufgehoben werden sollte.
Nachdem das Bürgerbegehren „Stoppt das Taubentöten!“ erfolgreich war, ist die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, am 19.02.2024 erneut über das Thema zu beraten.
Die Widerstände gegen den Beschluss, die Tauben durch Genickbruch zu töten, sind in der Bevölkerung ganz offensichtlich groß. Dies zeigt sich auch in dem außerordentlich großen Zuspruch, den das Bürgerbegehren erfahren hat; denn das Bürgerbegehren war mehr als nur erfolgreich – innerhalb von nur 38 Tagen haben wir trotz widriger Umstände (dunkle Jahreszeit, Urlaubszeit, eisige Temperaturen) das Quorum von 2.672 gültigen Unterschriften sogar um ca. 24 Prozentpunkte übertroffen.
Mit unserer Stellungnahme appellieren wir an die Verantwortung der Stadtverordneten, sich für eine ethisch vertretbare und rechtlich risikofreie Lösung, wie sie bereits vorher schon im Gespräch war, zu entscheiden.