Am 09.06.2024 mit „JA“ abstimmen!

Nachdem die Stadtverordneten am 19.02.2024 mehrheitlich an ihrem ethisch und rechtlich fragwürdigen Beschluss, Stadttauben per Genickbruch töten zu lassen, festgehalten haben, kommt es nun am Sonntag, den 09.06.2024 (also zeitgleich zur Europa- und Landratswahl) zum Bürgerentscheid, bei dem die wahlberechtigten Einwohner Limburgs über die Aufhebung des Beschlusses abstimmen dürfen. Die Abstimmungsfrage lautet:

Soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2023 zum Thema ‚Stadttaubenproblematik in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn‘ (Bericht 23/188) aufgehoben werden?

Kreuzen Sie „JA“ an, damit der Beschluss aufgehoben und die Tötung von Stadttauben verhindert wird!

Alles Wichtige zum Bürgerentscheid erfahren Sie hier: Informationen zum Bürgerentscheid

Stellungnahme zum Taubentöten

Warum der Beschluss zur Tötung der Stadttauben aufgehoben werden sollte, haben wir am 12.02.2024 in einer ausführlichen Stellungnahme den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dargelegt. Wir appellierten damit an die Verantwortung der Stadtverordneten, sich für eine ethisch vertretbare und rechtlich risikofreie Lösung, wie sie bereits vorher schon im Gespräch war, zu entscheiden.

Worum geht es?

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Limburg hat am 13.11.2023 beschlossen, Stadttauben von einem Falkner in Taubenfallen fangen und per Genickbruch töten zu lassen (Bericht 23/188). Wir sind der Meinung, dass dieses Vorhaben nicht nur ethisch verwerflich ist, sondern auch gegen das Tierschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung und das Grundgesetz verstößt. Von den ethischen und rechtlichen Einwänden abgesehen, ist die Tötung von Stadttauben auch kein geeignetes Mittel, eine langfristige Bestandsreduktion herbeizuführen.

Warum sollte der Beschluss gekippt werden?

  • Tötungen sind nicht geeignet, die Stadttaubenpopulation langfristig zu reduzieren.
  • Tötungen vertreiben die Tauben nicht aus der Innenstadt.
  • Tötungen sind rechtlich zweifelhaft (Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung und Grundgesetz).
  • Es gibt effektive, mildere Mittel gegen das Stadttaubenproblem.
  • Tötungen ohne Notwendigkeit sind unethisch.
  • Stadttauben sind verwilderte Haustiere und auf menschliche Hilfe angewiesen. Wir tragen die Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben mit unseren Straßentieren.

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